Autokredit jetzt widerrufen

Umgehen Sie drohende Fahrverbote und verabschieden Sie sich vom Dieseldesaster!

Steigen Sie zugleich aus Ihrem Autokredit und mit einem finanziellen Maximum aus dem Dieselskandal aus!

Nutzen Sie den Vorsprung durch Anwalt!

Kreditvertrag

Wir prüfen anhand Ihres Kreditvertrages, ob Sie aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung oder unvollständigen Angaben Ihren Kreditvertrag heute noch widerrufen und so Ihre gezahlten Kreditraten zurückerhalten können.

Wir setzen Ihr Recht durch

Ihre Vorteile:
  Keine Sorgen mehr wegen Ihres Schummel-Diesels
  Wir wählen den rechtlich sauberen und sichersten Weg
  Sie sparen effektiv Zeit und schonen Ihre Nerven

Sie erhalten Ihre Kreditraten zurück

Sie erhalten sämtliche gezahlten Kreditraten zurück. Zugleich sind Sie Ihre Kreditschulden gegen Rückgabe Ihres Dieselfahrzeugs los.

Raus aus dem Dieseldesaster

Die Befürchtungen vieler Dieselfahrer werden jetzt Realität: Fahrverbote, Nachrüstaufforderungen durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) und enorme Wertverluste. Wer sein Dieselfahrzeug loswerden will und es auf Kredit gekauft hat, hat dabei gute Aussichten, diesen Problemen endgültig Lebewohl zu sagen.

So können Sie ohne Kostenrisiko Ihr Geld erhalten

Wir bieten Ihnen Kooperation mit einem Prozesskostenfinanzierer die Möglichkeit, Ihr Recht und damit Ihren finanziellen Erfolg durchzusetzen. Sie gehen damit grundsätzlich keinerlei Kostenrisiko ein und beteiligen Ihren Finanzierungspartner zu 25 % am eingetretenen Erfolg. So sichern Sie sich die Option ebenfalls auf ein positives Urteil – genauso wie tausende andere Dieselfahrer.

Ihr Vorteil: Sie erhalten eine Komplettlösung aus einer Hand!

  Starke Argumente ziehen immer! Sie zu finden und aufzubereiten ist Herausforderung

Rechtsanwältin Erika Ruhrig

Die häufigsten Fragen kurz beantwortet

Das prüfen wir für Sie kostenlos. Senden Sie uns Ihre Unterlagen einfach per E-Mail, Fax oder Post zu.

Der Widerruf ist bei allen Kreditverträgen möglich, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder sonst unvollständige Angaben enthalten, ganz unabhängig davon, welches Fahrzeug Sie damit finanziert haben. Dies gilt für Pkw ebenso wie für Wohnmobile.

Wir benötigen von Ihnen den Kreditvertrag und den Kaufvertrag.

Wir teilen Ihnen mit, ob der Vertrag auch heute noch widerrufen werden kann. Die Prüfung ist für Sie kostenfrei.

Der Vorteil für Sie ist unsere Erfahrung. Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE ist bereits seit über 20 Jahren für Verbraucher tätig. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gegenüber Banken mit Nachdruck geltend gemacht werden. Wir konnten in den vergangenen Jahren bereits viele Bankkunden bei ihren Anliegen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich erfolgreich vertreten.

In den meisten Fällen stehen die Rechtsschutzversicherungen für die Kosten eines Streits gegen die Schädiger ein. Dazu reicht es, wenn Sie eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben. Wir starten für Sie die Anfrage bei Ihrem Versicherer. Hat Ihre Rechtsschutzversicherung ja gesagt, rechnen wir direkt mit dem Versicherer ab. Sie haben keine Rechtsschutzversicherung oder diese lehnt die Kostendeckung ab: Sichern Sie die Kostenseite durch einen Prozesskostenfinanzierer ab.

Ja, mit Hilfe eines Prozesskostenfinanzierers können Sie risikolos Ihr Recht in Geld ummünzen. Kosten entstehen Ihnen dann nicht. Nur im Erfolgsfall geben Sie dann einen Anteil von 25 % ab. Sie müssen sich dann keine Gedanken um die Finanzierung machen. Das Angebot vermitteln wir Ihnen gerne. Fragen Sie uns ganz einfach und konkret: info@rechtinfo.de

Richter unterstützen enttäuschte Dieselkunden

Gerichte erkannten den Widerruf von Autokrediten bereits vielfach an:

Landgericht Arnsberg, Urteil vom 17.11.2017 Az.: I-2 O 45/17

Landgericht Berlin, Urteil vom 05.12.2017 Az.: 4 O 150/16

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 25.01.2018 Az.: 4 O 232/17

Landgericht München I, Urteil vom 09.02.2018 Az.: 29 O 14138/17

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 22.03.2018 Az.: 14 O 340/17

Landgericht Hanau, Urteil vom 07.06.2018 : 9 O 76/18

Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 05.06.2018 Az.: 18 O 24/18 

Landgericht Ravensburg, Urteil vom 07.08.2018 Az.: 2 O 259/17

Sie gehen kein Risiko ein

Nachdem Sie uns Ihren Kreditvertrag zukommen lassen, setzen wir Ihr Recht durch und Sie erhalten sämtliche gezahlten Kreditraten zurück. Zugleich sind Sie Ihre Kreditschulden gegen Rückgabe Ihres Dieselfahrzeugs los.

  Kein Wertverlust
  Keine Zwangsumrüstung
  Keine Stilllegung
  Kein Fahrverbot
  Kein Softwareupdate
  Keine Motorprobleme

Kontakt

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